Klasse CE (Lastkraftwagen mit Anhänger)
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz: Klasse C1 erforderlich
- Kombination aus Kfz der Klasse C1 und Anhänger > 750 kg zG
- zG der Kombination max. 12000 kg
- zG Anhänger max. Leermasse des ziehenden Fahrzeugs
- Einschluss: BE sowie D1E bei Vorbesitz D1
- Ab dem 10.09.2009 Grundqualifikation für gewerbliche Nutzung nötig
Danach alle 5 Jahre Weiterbildung erforderlich