Klasse D1E (Omnibusse mit Anhänger)

- Mindestalter: 21 Jahre
- Vorbesitz: Klasse D1 erforderlich
- Kombination aus Kfz der Klasse D1 und Anhänger > 750 kg zG
- zG Anhänger max. Leermasse des ziehenden Fahrzeugs
- zG der Kombination max. 12000 kg
- Einschluss: BE, sowie C1E bei Vorbesitz C1
- Ab dem 10.09.2008 Grundqualifikation für gewerbliche Nutzung nötig
Danach alle 5 Jahre Weiterbildung erforderlich