Klasse T (Zugmaschinen mit Anhänger)

- Mindestalter: 16 Jahre
- Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen, bbH max. 60 km/h
- Land- oder forstwirtschaftlich genutzte selbstfahrende Arbeitsmaschinen, bbH max. 40 km/h
- Jeweils auch mit Anhängern
- Unter 18 Jahre bbH auf 40 km/h beschränkt
- Kein „Automatikeintrag“
- Einschluss: L, M und S