Kraftfahrerschulung
Das
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
verpflichtet ab sofort alle gewerbsmäßigen Fahrer/innen von LKW und Bussen zu
tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen. Künftig müssen Berufskraftfahrer alle 5
Jahre 35 Stunden Weiterbildung nachweisen und in den Führerschein eintragen lassen.
Die Weiterbildung kann hierbei in mehrere Tagesseminare aufgeteilt werden.
Wir bieten ein qualitativ hochwertiges Schulungsprogramm für alle Weiterbildungsbereiche an. Moderne Schulungseinrichtungen, erfahrene und freundliche Schulungsleiter sind für ebenso wichtig wie das Wohlbefinden der Seminarteilnehmer. Tagungsgetränke, ein Pausenraum mit Tee-Küche und die Möglichkeit zur Mittagsverpflegung sind für uns selbstverständlich.
Zukünftige Berufskraftfahrer müssen zur Fahrerlaubnis (Führerschein) die Grundqualifikation mit IHK-Abschlussprüfung nachweisen. Die beschleunigte Grundausbildung ist ein weiteres Angebot unserer Kraftfahrerschulung.