Ausbildungsarten zum Berufskraftfahrer im Bereich Güter- und Personenverkehr
Ab dem 10. September 2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10.September 2009 (Lkw-Fahrer)
muss jeder Fahrerlaubnis-Neuerwerber eine "Grundqualifikation" nachweisen.
Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:
Berufsausbildung
- Berufskraftfahrer (BKF)
- Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF)
- Alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung
Grundqualifikation
- Prüfung vor der IHK (Lehrgang nicht erforderlich)
- Vorbesitz der entsprechenden Faherlaubnisklasse ist Voraussetzung!
Beschleunigte Grundqualifikation
- Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden inklusive 10 Praxisstunden
- Vorbesitz der entsprechenden Fahererlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung!