Ausbildungsarten zum Berufskraftfahrer im Bereich Güter- und Personenverkehr

Ab dem 10. September 2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10.September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neuerwerber eine "Grundqualifikation" nachweisen. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

Berufsausbildung

  • Berufskraftfahrer (BKF)
  • Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF)
  • Alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung

Grundqualifikation

  • Prüfung vor der IHK (Lehrgang nicht erforderlich)
  • Vorbesitz der entsprechenden Faherlaubnisklasse ist Voraussetzung!

Beschleunigte Grundqualifikation

  • Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden inklusive 10 Praxisstunden
  • Vorbesitz der entsprechenden Fahererlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung!