Führerschein und Führerscheinklassen
Endlich ist es soweit! Nach jahrelanger Vorfreude soll der Führerschein kommen. Der Einstieg in die Mobilität.
Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, euch die Möglichkeit zu geben, den Führerschein preiswert und schnell zu erwerben und euch zu zeigen, dass Schule und Spaß nicht im Widerspruch zueinander stehen müssen. Eine lockere Art ist für uns dabei genauso wichtig, wie Kompetenz und Einfühlungsvermögen. Kein Stress, sondern jede Menge Fun und Erfolge, die du selbst bestimmen kannst.
Hinweis: Ab dem 19. Januar 2013 gelten neue Führerscheinklassen, bereits erworbene Führerscheinklassen behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Führerschein mit 17
Ein großer Schritt in deine Selbständigkeit!

Mit 16 ½ Jahren kannst du dich zur Ausbildung in den Klassen B und BE anmelden. Nach der bestandenen theoretischen Prüfung kann, frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag, die Fahrprüfung abgelegt werden. Wer die Prüfung besteht und inzwischen 17 Jahre alt ist, erhält keinen normalen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung. Dieses Dokument wird grundsätzlich nur in Deutschland anerkannt. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres hat man noch maximal drei Monate Zeit, um beim zuständigen Straßenverkehrsamt den vollwertigen Führerschein zu beantragen und abzuholen. In diesen drei Monaten darf übergangsweise noch mit der Prüfbescheinigung gefahren werden und zwar ab dem 18. Geburtstag auch ohne die Begleitung!
Vorraussetzungen der Begleitperson:
- mindestens 30 Jahre alt
- seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis
- nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister
Die Führerscheinklassen
- Klasse AM
- Klasse A1
- Klasse A2
- Klasse A
- Klasse B
- Klasse BE
- B 196
- Klasse C1
- Klasse C1E
- Klasse C
- Klasse CE
- Klasse D1
- Klasse D1E
- Klasse D
- Klasse DE
- Klasse E
- Klasse L
- Klasse T

Klasse AM
Die Klasse AM ist der Einstieg in Mobilität.
Sie ist zwar auf 50 bzw. 45 km/h beschränkt, aber dafür auch wesentlich billiger und einfacher in der Ausbildung als die Klasse A1. Wer hauptsächlich innerorts fährt, für den ist die Klasse AM die ideale Wahl.
Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse B erhalten die Klasse AM als kleines Geschenk.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Zweirädige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotoren
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg


Leichtkrafträder Klasse A1
Den „kleinen Motorradführerschein“ dürft ihr schon mit sechzehn Jahren machen, mit ihm darf man sogar schon auf die Autobahn, obwohl man sich angenehmere Fahrten vorstellen kann.
Vorteil gegenüber der Klasse AM:
Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Einschluss: AM
- Krafträder mit
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW


Krafträder der Klasse A2
Für 18- bis 24-jährige gibt es die Freiheit auf zwei Rädern zunächst nur in beschränkter Form. Das Motorrad ist auf eine gesetzlich festgelegte Motorleistung oder ein Verhältnis von Motorleistung zum Gewicht beschränkt. Nach dem Ablauf von zwei Jahren entfällt die Beschränkung.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Einschluss: AM, A1
- Krafträder mit
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg


Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Mit der Klasse A darf man „offene“ Motorräder fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine spielen dabei keine Rolle mehr.
Es gibt zwei Wege offene Motorräder der Klasse A zu fahren.
- Die Klasse A erhält man nach Ablegen einer praktischen Prüfung, nachdem man zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A2 ist.
- Direkteinstieg
Wer 24 Jahre oder älter ist, darf jedoch — ohne den Umweg über die leistungsbeschränkte Klasse A2 gehen zu müssen — gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen
- Direkterwerb: Alter 24 Jahre oder
- nur praktische Prüfung nach 2 Jahren Vorbesitz Klasse A2
(Mindestalter: 20 Jahre, Mindestalter für Trikes: 21 Jahre) - Einschluss: AM, A1 und A2
- Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW


Kraftfahrzeuge der Klasse B
Der Autoführerschein umfasst Kraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse. Anhänger dürfen in einem gesetzlich vorgegeben Rahmen mitgeführt werden. Für alle, die sich mit einem Schaltwagen nicht anfreunden können, gibt es auch eine Automatikversion.
- Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
- Einschluss: AM und L
- Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg


Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
Als Ergänzung zum Führerschein der Klasse B und für alle, denen die relativ leichten Anhänger der Klasse B nicht genügen. Der BE-Schein ist wegen der geringen Ausbildungs- und Prüfungskosten jedem zu empfehlen, der mal ein wenig mehr zu transportieren hat.
- Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
- Vorbesitz: Klasse B erforderlich
- Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg


Prüfungsfreie Erweiterung mit Schlüsselzahl B 196
- Mindestalter: 25 Jahre
- Vorbesitz: Klasse B erforderlich
- Kfz der Klasse A:
- Hubraum max. 125 cm³
- Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 kW/Kg
- Umfang der Ausbildung:
- mind. 4 x 90 Min. theoretischer Unterricht
- mind. 5 x 90 Min. praktischer Unterricht


Mittelschwere Lkw der Klasse C1
Die Fahrerlaubnisklasse C1 erlaubt es, Lkw mit einen Gewicht zwischen 3,5 t und 7,5 t zu fahren. Diese Klasse wird oft im Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienste eingesetzt.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz: Klasse B erforderlich
- Kfz über 3500 kg aber max. 7500 kg zG
- Max. 8 Sitzplätze + Führersitz
- Anhänger max. 750 kg zG
- Befristet auf 50. Lebensjahr, danach alle 5 Jahre ärztliche Untersuchung
- Ab dem 10.09.2009 Grundqualifikation für gewerbliche Nutzung nötig
Danach alle 5 Jahre Weiterbildung erforderlich
» weitere Infos zur Schulung von Berufskraftfahrern


Mittelschwere Lkw mit Anhänger der Klasse C1E
Eine nationale Sonderklasse die bisher dazu diente, Umschreibungen alter Klasse-3-Führerscheine und ausländischer Pkw-Führerscheine aufzufangen. In der heutigen Zeit verliert diese Fahrerlaubnisklasse immer mehr an Bedeutung, weil viele Bewerber sich gleich für die Klasse CE entscheiden. Kosten und Aufwand für die Ausbildung sind fast mit denen der Klasse CE identisch.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz: Klasse C1 erforderlich
- Kombination aus Kfz der Klasse C1 und Anhänger > 750 kg zG
- zG der Kombination max. 12000 kg
- zG Anhänger max. Leermasse des ziehenden Fahrzeugs
- Einschluss: BE sowie D1E bei Vorbesitz D1
- Ab dem 10.09.2009 Grundqualifikation für gewerbliche Nutzung nötig
Danach alle 5 Jahre Weiterbildung erforderlich
» weitere Infos zur Schulung von Berufskraftfahrern


Schwere Lkw der Klasse C
Mit der Klasse C dürfen schwere Lkw gefahren werden, der mitgeführte Anhänger ist aber auf 750 kg beschränkt. Die Klasse C ist in der Praxis meist die Vorstufe für den Erwerb der Klasse CE.
Das Mindestalter ist mit 18 Jahren angegeben, aber unter 21 Jahren bleibt man von der gewerblichen Güterbeförderung weitgehend ausgeschlossen.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz: Klasse B erforderlich
- Kfz über 3500 kg zG
- Max. 8 Sitzplätze + Führersitz
- Anhänger max. 750 kg zG
- Befristet auf 5 Jahre
- Einschluss: C1
- Ab dem 10.09.2009 Grundqualifikation für gewerbliche Nutzung nötig
Danach alle 5 Jahre Weiterbildung erforderlich
» weitere Infos zur Schulung von Berufskraftfahrern


Schwere Lkw der Klasse CE
Diese Fahrerlaubnis ist der vollwertige Ersatz für die ehemalige Klasse 2. Das Mindestalter für den nicht gewerblichen Verkehr beträgt wie bei der Klasse C 18 Jahre. Will man die Klasse CE im gewerblichen Güterverkehr einsetzen muss man mindestens 21 Jahre alt sein.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz: Klasse C1 erforderlich
- Kombination aus Kfz der Klasse C1 und Anhänger > 750 kg zG
- zG der Kombination max. 12000 kg
- zG Anhänger max. Leermasse des ziehenden Fahrzeugs
- Einschluss: BE sowie D1E bei Vorbesitz D1
- Ab dem 10.09.2009 Grundqualifikation für gewerbliche Nutzung nötig
Danach alle 5 Jahre Weiterbildung erforderlich
» weitere Infos zur Schulung von Berufskraftfahrern


Kleinere Busse der Klasse D1
Diese Fahrerlaubnisklasse berechtigt einen kleinen Bus mit bis zu 16 Fahrgästen zu führen. Eine sehr beliebte Fahrerlaubnisklasse im Bereich des Schülerverkehrs in ländlichen Regionen. Ein Anhänger von nicht mehr als 750 kg darf mitgeführt werden.
- Mindestalter: 21 Jahre
- Kraftomnibusse max. 16 Sitzplätze + Führersitz
- Anhänger max. 750 kg zG
- Befristet auf 5 Jahre
- Ab dem 10.09.2008 Grundqualifikation für gewerbliche Nutzung nötig
Danach alle 5 Jahre Weiterbildung erforderlich
» weitere Infos zur Schulung von Berufskraftfahrern


Kleinere Busse der Klasse D1E
Diese Fahrerlaubnisklasse berechtigt einen kleinen Bus mit bis zu 16 Fahrgästen zu führen sowie einen Anhänger mit mehr als 750 kg zu führen. Der Gesetzgeber hat jedoch Einschränkungen im Gesamtgewicht der Kombination sowie im Verhältnis von Fahrzeuggewicht zum Anhängergewicht vorgesehen.
- Mindestalter: 21 Jahre
- Vorbesitz: Klasse D1 erforderlich
- Kombination aus Kfz der Klasse D1 und Anhänger > 750 kg zG
- zG Anhänger max. Leermasse des ziehenden Fahrzeugs
- zG der Kombination max. 12000 kg
- Einschluss: BE, sowie C1E bei Vorbesitz C1
- Ab dem 10.09.2008 Grundqualifikation für gewerbliche Nutzung nötig.
Danach alle 5 Jahre Weiterbildung erforderlich

Busse der Klasse D
Diese Fahrerlaubnisklasse berechtigt alle Arten von Kraftomnibussen zu führen. Dabei ist es egal, ob im Linien- oder Reiseverkehr gefahren wird.
An den Bewerber um die Fahrerlaubnis stellt der Gesetzgeber jedoch sehr hohe Ansprüche. So muss der Bewerber z.B. über eine gute Gesundheit verfügen.
- Mindestalter: 21 Jahre
- Kraftomnibusse mit mehr als 8 Sitzplätze + Führersitz
- Anhänger max. 750 kg zG
- Befristet auf 5 Jahre
- Einschluss: D1
- Ab dem 10.09.2008 Grundqualifikation für gewerbliche Nutzung nötig
Danach alle 5 Jahre Weiterbildung erforderlich
» weitere Infos zur Schulung von Berufskraftfahrern


Busse mit Anhänger der Klasse DE
Mit dieser Fahrerlaubnisklasse dürfen sämtliche zur Gruppe der Busse gehörenden Fahrzeuge samt ihrer Anhänger, auch Personenanhänger, gefahren werden.
- Mindestalter: 21 Jahre
- Vorbesitz: Klasse D erforderlich
- Kombination aus Kfz der Klasse D und Anhänger > 750 kg zG
- Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
- Ab dem 10.09.2008 Grundqualifikation für gewerbliche Nutzung nötig
Danach alle 5 Jahre Weiterbildung erforderlich
» weitere Infos zur Schulung von Berufskraftfahrern


Klasse E
Eine »Klasse E« für sich allein gibt es nicht. Sie wird nur im Zusammenhang mit einer der Klassen B, C1, C, D1 oder D erteilt und erlaubt dann das Mitführen von Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 750 kg übersteigt.

Klasse L
Der Einstieg in die Zugmaschinen-Welt.
Mit Klasse L darf man bis zu zwei Anhänger ziehen, und das ohne vorgeschriebene Fahrausbildung. Mit einer Pkw-Fahrerlaubnis Klasse B oder BE besitzt man automatisch auch die Klasse L.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Zugmaschinen
- für land- und fortwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger


Klasse T
Große Zugmaschinen dürfen mit der Fahrerlaubnisklasse T bewegt werden. Sie trägt den hohen Anforderungen der modernen Landwirtschaft Rechnung.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Einschluss: L
- Zugmaschinen
- für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Zu den Fahrstunden ist eine Zugmaschine mitzubringen
