Kraftfahrerschulung

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) verpflichtet ab sofort alle gewerbsmäßigen Fahrer/innen von LKW und Bussen zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen. Berufskraftfahrer müssen alle 5 Jahre 35 Stunden Weiterbildung nachweisen. Die absolvierte Weiterbildung wird mit der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein eingetragen.
Die Weiterbildung kann hierbei in mehrere Tagesseminare aufgeteilt werden.

Wir bieten ein qualitativ hochwertiges Schulungsprogramm für alle Weiterbildungsbereiche an. Moderne Schulungseinrichtungen, erfahrene und freundliche Schulungsleiter sind für uns ebenso wichtig wie das Wohlbefinden der Seminarteilnehmer. Tagungsgetränke und die Möglichkeit zur Mittagsverpflegung sind für uns selbstverständlich.

Zukünftige Berufskraftfahrer müssen zur Fahrerlaubnis (Führerschein) die Grundqualifikation mit IHK-Abschlussprüfung nachweisen. Die beschleunigte Grundausbildung ist ein weiteres Angebot unserer Kraftfahrerschulung.

Bildungsgutscheine

Weiterbildung Bus

Weiterbildung LKW

Digitales Kontrollgerät

Aus- und Weiterbildung Ladungssicherung

Aus- und Weiterbildung Gabelstabler

Aus- und Weiterbildung ADR und Tank

Grundqualifikation

BKRFQG

Seminartermine

Unser Team

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