Ausbildungsarten zum Berufskraftfahrer im Bereich Güter- und Personenverkehr

Jeder angehende Bus- oder Lkw-Fahrer muss eine „Grundqualifikation“ nachweisen. Der Gesetzgeber hat dazu folgende Möglichkeiten festgelegt:

Berufsausbildung

  • Berufskraftfahrer (BKF)
  • Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF)
  • Alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung

Grundqualifikation

  • Prüfung vor der IHK (Lehrgang nicht erforderlich)
  • Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist Voraussetzung!

Beschleunigte Grundqualifikation

  • Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden inklusive 10 Praxisstunden
  • Vorbesitz der entsprechenden Fahrererlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung!

Alle Anliegen bearbeiten wir auch per E-Mail

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