Ausbildungsarten zum Berufskraftfahrer im Bereich Güter- und Personenverkehr
Jeder angehende Bus- oder Lkw-Fahrer muss eine „Grundqualifikation“ nachweisen. Der Gesetzgeber hat dazu folgende Möglichkeiten festgelegt:

Berufsausbildung
- Berufskraftfahrer (BKF)
- Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF)
- Alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung
Grundqualifikation
- Prüfung vor der IHK (Lehrgang nicht erforderlich)
- Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist Voraussetzung!
Beschleunigte Grundqualifikation
- Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden inklusive 10 Praxisstunden
- Vorbesitz der entsprechenden Fahrererlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung!